Impressum / Pflichtangaben nach dem MDStV / TDG

Redaktionell verantwortlich:

Name und Anschrift gem. § 5 (1) 1. TMG:
Rechtsanwältin und Notarin
Petra Krause-Özkan
Kirchhörder Berg 12
44229 Dortmund

Kontaktaufnahme und Kommunikation gem. § 5 (1) 2. TMG:
Telefon: 0231 - 737715
Telefax: 0231 - 528967
E-Mail: online@notarin.eu

Steuernummer: 315/5137/1059

Pflichtangaben gem. § 6 TDG (2002)

Zulassung/Aufsichtsbehörde
Rechtsanwältin Petra Krause-Özkan ist Mitglied der nachfolgend genannten Rechtsanwaltskammer, die als Aufsichtsbehörde für sie zuständig ist:

Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm,
Ostenallee 18, 59063 Hamm, Bundesrepublik Deutschland;
Tel.: 02381/985000
Fax: 02381/985050
Internet: http://www.rak-hamm.de

Notarin Petra Krause-Özkan ist Mitglied der nachfolgend genannten Notarkammer:

Westfälische Notarkammer
Ostenallee 18, 59063 Hamm,
Bundesrepublik Deutschland;
Tel.: 02381/985001
Fax: 02381/430696
Internet: http://www.westfaelische-notarkammer.de

zuständige Aufsichtsbehörde:
Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen
40190 Düsseldorf
Telefon (0211) 8792-0
Telefax (0211) 8792-456
E-Mail: Poststelle@jm.nrw.de

Berufsbezeichnungen/Berufsregeln
Die Berufsbezeichnung "Rechtsanwältin" und "Notarin" wurde Petra Krause-Özkan in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.

Die Berufsbezeichnung "Rechtsanwältin" (Bundesrepublik Deutschland) wurde Petra Krause-Özkan aufgrund bundesdeutscher Rechtsnormen nach bestandener 2. juristischer Staatsprüfung und einem besonderem Zulassungsverfahren von dem Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen zuerkannt. Sie unterliegt den berufsrechtlichen Bestimmungen der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG), den Berufs- und Fachanwaltsordnungen der Bundesrechtsanwaltskammer (BORA und FAO) sowieder Standesregelung der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft (CCBE - Berufsregeln).

Die Berufsregeln für die Zulassung als "in Deutschland niedergelassene EU-Rechtsanwältin" sind in Art. 1 Teil 2 Abschnitt 1 § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Umsetzung von Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet des Berufsrechts der Rechtsanwälte vom 09.03.2000 sowie im Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland niedergelegt.

Die Berufsbezeichnung "Notarin" wurde Petra Krause-Özkan vom Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen aufgrund für Deutschland einheitlicher berufsrechtlicher Regelungen (Bundesnotarordnung (BNotO) verliehen. Sie unterliegt den Bestimmungen des Beurkundungsgesetzes (BeurkG) sowie des Gesetzes über die Kosten in Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (Kostenordnung, "KostO"). Die entsprechenden berufsrechtlichen Vorschriften finden Sie unter der Rubrik "Texte Berufsrecht" auf der Homepage der BNotK.

Verantwortliche
Petra Krause-Özkan - Rechtsanwältin und Notarin.
Hinweise gem. § 6 des Teledienstegesetzes (TDG) in der Fassung des Gesetzes über rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr vom 20.12.2001

Haftungsausschluss

Die auf dem Server bereitgestellten Angaben wurden sorgfältig geprüft. Dessen ungeachtet kann keine Gewähr für die Korrektheit, Vollständigkeit, Qualität oder letzte Aktualität der Angaben bzw. bereitgestellten Informationen übernommen werden.